Verschlüsselte Datenübermittlung per E-Mail

Einrichtungen stehen häufig vor dem Problem, Dokumente mit sensiblem personenbezogenen Inhalt per E-Mail versenden zu müssen. Sozialdaten beispielsweise, die an Behörden nach dem SGB übermittelt werden müssen, sind auf Grund des Sozialgeheimnisses besonders zu schützen. Bei einem normalen Mail, das wie eine offene Postkarte durch das ungesicherte Internet transportiert wird, ist die Vertraulichkeit und Integrität der übersendeten Daten nicht gewährleistet. Eine ausreichende Verschlüsselung ist daher zwingend erforderlich.

BSI: PCs unter Microsoft Windows

Läuft Ihr Computer immer einwandfrei, oder reagiert er manchmal anders, als Sie es erwarten? Sind Sie sicher, dass Ihr Computer sicher ist? Was kann man tun, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten? Fragen, die immer wieder von kleineren Dienststellen gestellt werden, die nur über wenige PCs verfügen und denen auch kein Netzverwalter zur Installation der Geräte zur Verfügung steht.

Erweitertes Führungszeugnis nicht für Behindertenbetreuung Erwachsener

Wer Kinder und Jugendliche beruflich oder ehrenamtlich betreut, hat seit dem 1. Mai 2010 durch ein erweitertes Führungszeugnis nachzuweisen, dass er nicht wegen sexuellem oder körperlichen Missbrauch oder Verletzung der Aufsichtspflicht vorbestraft ist. Junge Menschen sollen hiermit vor Straftaten, die Ihre Entwicklung zu einer selbständigen Persönlichkeit verhindern, geschützt werden.

Datenschutzakademie - Jahresprogramm 2012

Die Datenschutzakademie Schleswig-Holstein hat ihr Jahresprogramm für 2012 vorgestellt. Dabei gibt es in bewährter Form Schulungen für den Verwaltungs-, Wirtschafts-, Schul-, Sozial- und Medizinbereich. Besonderes Augenmerk wird diesemal auch auf "Datenschutz im Internet" und "Open Data vs. Amtsgeheimnis" gelegt.

Google Analytics auf kirchlichen Websites

Darf Google Analytics, ein Webtracking-Programm auf kirchlichen Websites eingesetzt werden? Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Kiel hatte in einer Stellungnahme vom Januar 2009 festgestellt, dass der Einsatz dieser Software gegen das Telemediengesetz verstößt. Das Erzbistum Hamburg hat daraufhin auf Initiative des Diözesandatenschutzbeauftragten den Einsatz dieses Programms untersagt. Der Verband der Diözesen Deutschlands hatte empfohlen, bis zur Klärung der datenschutzrechtlichen Fragen mit Google dieses Programm in kirchlichen Einrichtungen nicht zu verwenden.

Facebook auf kirchlichen Websites?

Hat Ihre Website einen "Gefällt mir"-Button? Sie erhoffen sich dadurch, mehr Kontakte für Ihre Homepage zu erreichen, indem Sie die Millionen Nutzer von Facebook, dem weltweit größten Kontaktportal ansprechen können? Nun gerade Facebook ist in jüngster Zeit massiv in die Kritik der Datenschützer geraten.

Erneuerung der Webseite

Die vorliegende Homepage wurde erneuert und umgestaltet. Im Vordergrund standen dabei folgende Ziele: Mehr Aktualität - Schnellere Auffindbarkeit - Mehr Inhalte